__ (nachfolgend: Geschädigter) in Aarberg und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 3‘360.00, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 840.00, unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von 12 Tagen. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zudem zu den auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1‘948.70 und traf die notwendigen Verfügungen (Ziff. II. und III. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 219 f.).