31 5. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung an die Strafklägerinnen E.________ und C.________ von CHF 1‘713.10, für ihre Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren; IV. Weiter wird verfügt: 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Rechtsanwalt B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: