Mit Verfügung vom 13. April 2016 wurde dem Beschuldigten im Berufungsverfahren Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Verteidiger beigeordnet. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Rechtsanwalt B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren gemäss der eingereichten und für angemessen erachteten Kostennote vom 8. Juni 2017 (pag. 320 f.) auf insgesamt CHF 3‘708.45 festgesetzt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 3‘708.45 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).