Zu prüfen ist zudem, ob vorliegend die Voraussetzungen für den bedingten Strafvollzug erfüllt sind: Wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten, so schiebt das Gericht in der Regel den Vollzug einer Geldstrafe, von gemeinnütziger Arbeit oder einer Frei-