18. Konkretes Strafmass Für die Schuldsprüche wegen Drohung und mehrfachen Hausfriedensbruchs erachtet die Kammer eine Strafe von 40 Tagessätzen als angemessen. Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3‘000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach dem Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälliger Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 StGB).