Der Beschuldigte arbeitet gelegentlich als Hilfsarbeiter oder als Tellerwäscher (p. 27, 148). Er hat kein Einkommen und war im Zeitpunkt der Hauptverhandlung obdachlos. Er verfügt über ein sehr geringes Vermögen (ca. CHF 2'000.00), von welchem er derzeit lebt (p. 148). […]