25 16. Tatgruppe Hausfriedensbruch 16.1 Objektive Tatschwere Die VBRS-Richtlinien sehen bei Missachtung eines schriftlich eröffneten Hausverbots eine Strafe von 15 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, Stand 1.7.2015, S. 49). Der Beschuldigte besuchte trotz schriftlich und mündlich eröffnetem Hausverbot am 20. Juni 2015 die H.________ am .________(Adresse), am 8. Juli 2015 die H.________ der Zweigstelle I.________ und schliesslich am 15. Juli 2015 das private Domizil der Strafklägerin E.__