Der Beschuldigte schrieb der Strafklägerin E.________ aufgrund der andauernden Auseinandersetzungen einen Brief, der unter anderem Äusserungen wie «bitte lesen Sie diesen Brief genau durch, es könnte sehr wichtig für Sie sein» und «anerkennen Sie auf der Stelle die Unrechtmässigkeit Ihrer wiederholten Hausverbote, es könnte für Sie selber wichtig sein!» beinhaltete. Zwar nannte der Beschuldigte keine direkten Rechtsgüter, im Gesamtkontext der Problematik wurde E.________ dennoch erheblich in Angst versetzt und in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt. Die eigentliche Problematik dreht sich um die Besuche der H._