23 Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Brief und seine darin gemachten Aussagen im Hinblick auf die Gesamtsituation durchaus geeignet ist, die Strafklägerin E.________ in Angst zu versetzen. Im Interesse der H.________ und gestützt auf die dort geltende Hausordnung hat sie die Hausverbote gegen den Beschuldigten ausgesprochen. Der Beschuldigte weiss, dass sie nicht erfüllen kann, was er von ihr verlangt. Dennoch schreibt er ihr und beginnt mit «bitte lesen Sie diesen Brief