_, um dort einen Brief einzuwerfen. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er den Brief in der H.________ nicht habe abgeben können. Die Abgabe des Briefes kann nicht als Grund und Rechtfertigung des Betretens des Hauseingangs aufgeführt werden. Der Hauseingang befindet sich ausserhalb der Haustüre und ist von der Strasse her über den Hauszugang und eine Treppe erreichbar. Er kannte den Inhalt der Vereinbarung vom 1. Juli 2014 und es war ihm deshalb bewusst, dass er mit dem Einwerfen des Briefes das Hausrecht von E.________ verletzte. Er hat sich folglich durch das Betreten des Hauseingangs von E.___