_ nicht gestört werden (z.B. Geruchs- oder Lärmimmissionen). Wer diese Bestimmungen wiederholt verletzt, sich respektlos gegenüber anderen Besuchenden oder dem Personal gegenüber verhält, kann von der H.________ vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen werden. Als Gründe für das Hausverbot vom 10. Juni 2013 werden Belästigungen, Beschimpfungen und Drohungen aufgeführt. Dieses Hausverbot wurde dem Beschuldigten schriftlich mitgeteilt und von der Polizei ausgehändigt. Diese Gründe werden in Ziffer 1 der Vereinbarung vom 1. Juli 2014 wieder aufgegriffen.