20 Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht wurden, datieren bereits vom 17. Juli 2015 (Hausfriedensbruch) und vom 3. August 2015 (Drohung). Die StPO regelt den Rechtsbeistand, u.a. der Privatklägerschaft, in Art. 127. Nicht geregelt werden die Formvorschriften hinsichtlich der Vertretung. Im Gegensatz dazu sieht Art. 129 StPO für die Wahlverteidigung vor, dass diese eine schriftliche Vollmacht oder eine protokollierte Erklärung voraussetzt (Abs. 2).