Es liegen insgesamt zwei Vollmachten vor. Die Vollmacht für die Vertretung der C.________ datiert vom 23. Juni 2015 (pag. 7) und die eingereichte Strafanzeige vom 9. Juli 2015. Rechtsanwältin Dr. D.________ war zu diesem Zeitpunkt folglich bereits bevollmächtige Vertreterin der C.________ und somit zum Einreichen der Strafanzeige und des Strafantrags in deren Namen befugt. Die Vollmacht für die Vertretung von E.________ datiert vom 28. Oktober 2015 (pag. 60). Die Schreiben, worin der Hausfriedensbruch und die Drohung der