Fazit Unter Würdigung sämtlicher Beweise schliesst sich die Kammer dem zutreffenden Fazit des bestrittenen Sachverhalts der Vorinstanz an (pag. 179, S. 20 der Urteilsbegründung): 1) Gründe für das Hausverbot vom 10. Juni 2013 und die Vereinbarung vom 1. Juli 2014 waren der unangenehm starke Körpergeruch des Beschuldigten sowie dessen laute Reaktionen und Beschimpfungen gegenüber den Mitarbeitenden der H.________. […]