143, Z. 42). Die Vereinbarung vom 1. Juli 2014 habe er mit Rechtsanwältin Dr. D.________ abgeschlossen und ihr gesagt, dass er sich bis Ende Jahr [2014] nicht mehr in der H.________ aufhalten werde. Daran habe er sich gehalten (pag. 144, Z. 17-19). Er habe die Vereinbarung vom 1. Juli 2014 als Stillhalteabkommen aufgefasst. Im neuen Jahr [2015] habe er gedacht, dass es jetzt genug sei und er nun wieder ins Haus könne, da ihm Frau Q.________ gesagt habe, dass das Verbot für