im Juni 2015 betreten. Der Beschuldigte führte zu den Gründen der Hausverbote aus, dass das mit der angeblichen Ohrfeige der Grund gewesen sei. Das mit dem Geruch sei erst später hinzugekommen. F.________ habe ihm gesagt, dass er stinke und erst wiederkommen dürfe, wenn er sich gewaschen habe. Seine diesbezüglichen Aussagen stimmen mit den Aussagen der Zeuginnen und der Strafklägerin überein. Er räumte folglich ein, dass ihm die Gründe für die Hausverbote kommuniziert und damit bekannt gewesen sind. Die Hausverbote vor 2013 seien ausgesprochen worden, da er stinke (pag. 143, Z. 11-20). Das Hausverbot 2013 habe er von der Polizei erhalten (pag. 143, Z. 42).