28, Z. 71-75). Ferner gab er an, dass wenn es so weiter gehe und ihn alle provozieren würden, werde der Tag kommen, wo es ihm «ushänckt». Sie würden schon sehen. Der Tag sei nicht mehr weit entfernt. Er lasse sich nicht verarschen (pag. 29, Z. 97-99). Auf Vorhalt, dass eine Kopie des Schriftstückes vorliege, welches er in den Briefkasten von E.________ an deren Privatadresse eingeworfen haben soll, führte der Beschuldigte aus, dass er den Brief an E.________ geschrieben und bei ihr in den Briefkasten geworfen habe (pag. 29, Z. 126). Er habe mit dem Brief genau das sagen wollen, was er geschrieben habe. Es sei eine eindringliche Mahnung. Mehr müsse er nicht beifügen. Er habe alles so