Es sei gar nicht erlaubt, ein Rayonverbot auszusprechen und das Hausverbot sei nur für die H.________ gültig gewesen. Es könne nicht einfach für alle H.________ ein Hausverbot ausgesprochen werden (pag. 27 f., Z. 24-27). Eine Richterin habe ihm letztes Jahr [2014] gesagt, dass ein lebenslanges Hausverbot gar nicht erlaubt sei. Also sei die Abmachung nicht mehr gültig und er könne sich wieder frei bewegen. Ausserdem habe er das Hausverbot nicht einmal persönlich bekommen. Dies sei ihm durch die Polizei übergeben worden. Er anerkenne das Hausverbot nicht. Das Hausverbot sei erschlichen und die Unterschriften gefälscht (pag. 28, Z. 33-40).