13 .________(Adresse) und einmal beim .________ (Adresse) aufgehalten habe. Im Juni 2015 habe er sich in der H.________ aufgehalten und habe die Räumlichkeiten nicht verlassen wollen. Im Juli 2015 hätten sie Tag und Nacht geöffnet gehabt. Gemäss der Auskunft der O.________ sei der Beschuldigte mehrmals ins Haus gekommen (pag. 135, Z. 19-25). Auch aus den Aussagen von G._