Auch sie gab einerseits als Gründe für die Hausverbote an, dass aufgrund des Geruchs des Beschuldigten gewisse Räume nicht mehr hätten genutzt werden können. Es stehe auch in der Hausordnung, dass wenn jemand aufgrund seines Geruchs störe, er aus der H.________ verwiesen werden könne. Andererseits habe der Beschuldigte herum gebrüllt und die Kunden aber auch die Mitarbeitenden hätten sich dadurch bedroht gefühlt (pag. 135, Z. 42-44; pag. 135, Z. 1-4). Sie bestätigte den Vorwurf, wonach sich der Beschuldigte zwischen Juni und ca. Anfang Juli 2015 mehrfach in den Räumen der H.________ am