Darüber hinaus ist ihm von Rechtsanwältin Dr. D.________ mittels Schreiben vom 22. November 2014 und vom 29. Juni 2015 mitgeteilt worden, dass er gegen die Vereinbarung verstossen habe und die Vereinbarung weiterhin ihre Gültigkeit habe (pag. 11; pag. 13). Insofern hatte er auch davon Kenntnis gehabt. 11.2 Subjektive Beweismittel