Dem Kurzaustrittsbericht der UPD Bern kann entnommen werden, dass sich der Beschuldigte vom 22. bis zum 25. September 2015 in stationärer Behandlung befand. Die Zuweisung durch den psychiatrischen Dienst des Inselspitals erfolgte aufgrund akuter Fremdgefährdung mit Verdacht auf Wahndynamik wegen eines langjährigen Streits mit der Direktorin der H.________. Im Zuge dieses Streits habe der Beschuldigte der Direktorin gegenüber Drohungen ausgesprochen, von welchen er sich anlässlich des Notfallgesprächs nicht distanzierte.