Er habe aber auf eine Änderung oder Ergänzung des Einvernahmeprotokolls verzichtet. Der Rapport führt weiter aus, der Beschuldigte sei anlässlich der Einvernahme sehr aufbrausend gewesen und habe mehrmals die Fassung verloren. Er habe lautstark geschrien und sich immer wieder angegriffen gefühlt. Eine Fremdgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden, weshalb der Beschuldigte dem Notfallpsychiater vorgeführt wurde.