Am 4. Dezember 2015 nimmt er in seinem Schreiben an den Staatsanwalt N.________ nochmals Bezug auf die Hausverbote. Unter anderem führte er aus, dass er nur ein einziges Mal in der H.________ gewesen sei, nämlich im Juni dieses Jahres [2015] und dies, um mit den Leuten zu reden, was ja sonst unmöglich sei (pag. 79). Weiter brachte er vor, dass seine «verbalen Entgleisungen» stets aufgrund von Provokationen seitens von