In seinem Schreiben an den Staatsanwalt N.________ betreffend die gescheiterten Vergleichsverhandlungen, welches am 27. November 2015 bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland einging, teilt er mit, dass er keineswegs kompromissunwillig sei, aber eine solche unerhörte Schamlosigkeit sei ihm doch noch nirgends begegnet. Er fühle sich ungleich behandelt und hätte sich mehr «Ausredenlassen» gewünscht. Er habe nun seit fast vier Jahren grundlos Hausverbot im Gesamtverbund; so gehe das nicht weiter und mit einem Vergleich würde das «lebenslänglich» statt am Stück nun scheibenweise durchgesetzt (pag. 66). Am 4. Dezember 2015 nimmt er in seinem Schreiben an den Staatsanwalt N.______