von Rechtsanwältin Dr. D.________ gemahnt, dass sein Verhalten aufgrund erneuter Drohungen ein Ausmass erreicht habe, welches in keiner Weise mehr toleriert werden könne. Bis anhin habe sie versucht, ihn immer zu schützen, da die Vereinbarung vom 1. Juli 2014 strenge Konsequenzen nach sich ziehe (pag. 11). Sie hatte ihn darauf hingewiesen, dass das Haus- und Rayonverbot weiterhin gelte, da er dieses verschiedentlich verletzt und Mitarbeitende der H.________ beschimpft und bedroht habe. Sie forderte ihn unmissverständlich auf, sich an die Vereinbarung vom 1. Juli 2014 zu halten und das Betreten der H.________ sowie jegliche Kontaktaufnahme zu unterlassen (pag.