Grund für die Hausverbote seien in beiden Fällen Belästigungen und Beschimpfungen von Mitarbeitenden der H.________ sowie schriftliche und mündliche Drohungen gewesen. Am 1. Juli 2014 habe der Beschuldigte mit der C.________ eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, welche von ihm unterzeichnet worden sei. Gemäss dieser habe der Beschuldigte zur Kenntnis genommen, dass sein Verhalten als Stalking und Drohung empfunden werde (pag. 9). Der Beschuldigte wurde mit Schreiben vom 22. November 2014 (pag. 11 f.) und vom 29. Juni 2015 (pag. 13) von Rechtsanwältin Dr. D.__