9 den Ferien vorgefunden habe. Der Brief sei privat adressiert und durch den Beschuldigten persönlich in den Briefkasten an der Privatadresse von E.________ eingeworfen worden. Der Beschuldigte stelle darin Forderungen und drücke nicht klar aus, welche Konsequenzen die Nichtbeachtung haben könnten. Gemäss Rechtsanwältin Dr. D.________ sei mit Folgen zu rechnen. Sie hielt in einer E-Mail an die Staatsanwaltschaft vom 14. August 2015 weiter fest, der Beschuldigte stelle der Strafklägerin nach, beschimpfe und belästige sie und die Strafanzeige sei auf die entsprechenden Tatbestände zu erweitern (pag.