__ oder in der Zweigstelle I.________. Seit dem 7. Juli 2015 halte er sich auch nachts im Treppenhaus der H.________ auf. Am 8. Juli 2015 habe er die Zweigstelle I.________ besucht, wobei erneut die Polizei habe herbeigerufen werden müssen. Einem weiteren Schreiben von Rechtsanwältin Dr. D.________ vom 17. Juli 2015 (pag.15) an die Staatsanwaltschaft kann entnommen werden, dass der Beschuldigte am Abend des 15. Juli 2015 vor dem Haus der Geschäftsführerin E.________ herumgelungert sei und den Hauseingang betreten habe, womit er das vereinbarte Rayonverbot verletzt habe.