10. Ausführungen der Verteidigung Die Verteidigung brachte im Wesentlichen zusammengefasst vor, dass sich vorab zur Drohung und zum Hausfriedensbruch zum Nachteil von E.________ die Frage stelle, ob gültig Strafantrag gestellt worden sei. Die von Frau Dr. D.________ eingereichten Schreiben würden lediglich den Sachverhalt schildern und darum ersuchen, die notwendigen Untersuchungen an die Hand zu nehmen. Antragsberechtigt sei die verletzte Person oder eine von ihr bevollmächtigte Person. Die Vollmacht vom 23.6.2015 gelte für die C.________, nicht aber für E.________. Für sie liege eine Vollmacht vom 28.10.2015 vor.