Auf ihre Aussagen könne abgestellt werden. Auch auf die Angaben des Beschuldigten könne in weiten Teilen abgestellt werden. Abweichende Sachverhaltsdarstellungen durch ihn seien weitgehend auf seine Interpretation der Gegebenheiten zu seinen Gunsten, seine Selbstwahrnehmung als Opfer in diesem Konflikt und insbesondere auf seine Verbohrtheit in die Person der Strafklägerin E.________ zurückzuführen und würden daher hinter die übrigen Aussagen zurücktreten (pag. 178 f., S. 19-20 der Urteilsbegründung).