Die Parteien haben diverse Hausverbote abgeschlossen. Bestritten und im Folgenden zu klären ist, aus welchem Grund diese Hausverbote ausgesprochen wurden, ob diese zum Zeitpunkt des Aufsuchens durch den Beschuldigten noch ihre Gültigkeit hatten und ob der Beschuldigte um diese (allfällige) Gültigkeit auch wusste.