_ aufgehalten. Zudem soll er sich am 15. Juli 2015 zwecks Einwurf eines Briefes an E.________ vor und im Hauseingang ihrer Wohnliegenschaft aufgehalten haben, obwohl ihm dies mit von ihm selbst unterzeichneter Vereinbarung vom 1. Juli 2014 untersagt gewesen sein soll. Darüber hinaus wird dem Beschuldigten vorgeworfen, anfangs August 2015 einen Brief an E.________ geschrieben zu haben, in welchem er unter anderem folgende Äusserungen getätigt haben soll, welche im Gesamtkontext der Problematik E.__