Diese Anzeige bezog sich auf einen Vorfall am Domizil der Strafklägerin, wonach der Beschuldigte vor ihrem Haus herumgelungert und den Hauseingang betreten haben soll (pag. 15). Zusätzlich reichte Rechtsanwältin Dr. D.________ am 3. August 2015 bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Drohung zum Nachteil von E.________ ein (pag. 16).