Das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs und Drohung wurde durch drei Strafanzeigen der Strafklägerinnen, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. D.________, eingeleitet. Am 9. Juli 2015 reichte diese namens und im Auftrag der C.________ bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gegen den Beschuldigten ein und verlangte die Eröffnung einer Strafuntersuchung und gegebenenfalls eine Bestrafung (pag. 2 ff.). Mit Schreiben vom 17. Juli 2017 reichte sie sodann im Namen von E.________ bei der Staatsanwaltschaft sinngemäss Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs ein. Diese