3 B.________ mit, dass mangels Kontaktaufnahmemöglichkeit mit dem Beschuldigten das Einverständnis für ein schriftliches Verfahren derzeit nicht erteilt werden könne (pag. 260). Mit Verfügung vom 19. August 2016 verfügte die Verfahrensleitung die weitere Behandlung der Berufung im mündlichen Verfahren (pag. 262 f.).