2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte mit Schreiben vom 9. März 2016 form- und fristgerecht Berufung an (pag. 159). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 24. März 2016 (pag. 210) reichte der Beschuldigte am 5. April 2016 form- und fristgerecht eine Berufungserklärung ein und beschränkte sie auf die Schuldsprüche wegen Drohung (pag. 153; Ziff. II./1. des erstinstanzlichen Urteils) und wegen Hausfriedensbruchs, mehrfach begangen am 8. Juli 2015, zum Nachteil der C.________ und am 15. Juli 2015, zum Nachteil von E.________ (pag. 153; Ziff. II./2.2 und 2.3 des erstinstanzlichen Urteils)