1. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Berufungsführerin - der Straf- und Zivilklägerin - der Strafklägerin - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv) - der Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei der Stadt Bern Bern, 10. November 2016 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: Oberrichter Zihlmann Die Gerichtsschreiberin: