_ angerufen haben, da die Beschuldigte mit dieser habe sprechen wollen. Als der Beschuldigten erklärt worden sei, dass ihr weder das Geld zurückerstattet werde noch ihre Haare neu gemacht würden, soll diese das Mobiltelefon der Privatklägerin zu Boden und den sich im Coiffeursalon befindlichen Laptop quer durch das Geschäft geworfen haben. Dadurch seien das iPhone der Privatklägerin