6. Vorwurf gemäss Strafbefehl (Anklage) Gemäss Strafbefehl vom 10. Juni 2015, der vorliegend als Anklage dient, wird der Beschuldigten Sachbeschädigung z.N. der Privatklägerin und der Strafklägerin vorgeworfen. Die Beschuldigte soll am 10. Dezember 2013 den Coiffeursalon der Strafklägerin betreten haben, um sich über eine vorgängig durch die Privatklägerin ausgeführte Arbeit zu beschweren. Die Privatklägerin soll daraufhin ihre Chefin, C.________ angerufen haben, da die Beschuldigte mit dieser habe sprechen wollen.