2 am 27. April 2016 (pag. 264) wahr; die Privatklägerin hat sich hingegen nicht vernehmen lassen. Die Beschuldigte duplizierte daraufhin mit Eingabe vom 7. Juni 2016 (pag. 269). Die Privatklägerin reichte ihre Replik am 19. Juni 2016 ein, woraufhin der Schriftenwechsel mit Verfügung vom 1. Juli 2016 als geschlossen erachtet wurde (pag. 277f.). 3. Anträge der Parteien Mit Eingabe vom 26. Januar 2016 stellte die Beschuldigte folgende Anträge (pag. 225): 1. Das Urteil des Regionalgerichts Bern soll vollumfänglich aufgehoben werden.