Schliesslich wurde die Beschuldigte zur Bezahlung von CHF 899.95 Schadenersatz an B.________ (Straf- und Zivilklägerin, nachfolgend Privatklägerin) sowie zur Tragung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘520.60 (inkl. Kosten der schriftlichen Urteilsbegründung) verurteilt.