und verurteilte sie in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend CHF 800.00. Den Vollzug der Geldstrafe schob das Gericht unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren auf. Weiter wurde die Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse von CHF 200.00 verurteilt, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 5 Tage festgesetzt wurde. Schliesslich wurde die Beschuldigte zur Bezahlung von CHF 899.95 Schadenersatz an B._____