1. Erstinstanzliches Urteil Am 21. Oktober 2015 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend Beschuldigte) der Sachbeschädigung, begangen am 10. Dezember 2012 in Bern zum Nachteil der C.________ (nachfolgend Strafklägerin) sowie zum Nachteil von B.________ schuldig und verurteilte sie in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend CHF 800.00. Den Vollzug der Geldstrafe schob das Gericht unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren auf.