7. Zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 28‘267.15 für das erstinstanzliche Verfahren an den Kanton Bern, Gesundheits- und Fürsorgedirektion, Kantonales Sozialamt. 8. Zur Bezahlung der unter Ziff. B.IV.1 bis Ziff. B.IV.7 vorstehend festgehaltenen Beträge unter solidarischer Haftbarkeit mit A.________. 9. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 1. C.________ geht in den vorzeitigen Strafvollzug zurück.