1. Der C.________ mit Urteil des Tribunal du Littoral et du Val de Travers vom 2.2.2012 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Der bedingt ausgesprochene Teil der Freiheitsstrafe von 24 Monaten, unter Anrechnung von 41 Tagen Untersuchungshaft, ist zu vollziehen. 2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 300.00 für das Widerrufsverfahren werden C.________ auferlegt. 3. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 300.00 für das Widerrufsverfahren werden zur Hauptsache geschlagen. 78 IV.