1. Zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren und 4 Monaten; unter Anrechnung der ausgestandenen Auslieferungs-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von insgesamt 965 Tagen (vom 4.12.2013 bis 25.7.2016) und mit vorzeitigem Strafantritt am 26.7.2016. 2. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 6‘861.25 (CHF 35‘128.40 abzüglich der durch den Kanton Bern, Gesundheits- und Fürsorgedirektion, Kantonales Sozialamt bezahlten CHF 28‘267.15) für das erstinstanzliche Verfahren an die Privatklägerinnen E.________ und F.________, unter solidarischer Haftbarkeit mit A.________.