1. C.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich begangen am 24.11.2013 in Genf durch Führen eines Personenwagens ohne gültigen Führerausweis; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. 2. C.________ schuldig erklärt wurde der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen am 30.9.2013 in Zürich durch Führen eines Personenwagens ohne gültigen Führerausweis.