5. Zur Bezahlung der unter Ziff. A.IV.1 bis Ziff. A.IV.4 sowie Ziff. A.I.3.1 und Ziff. A.I.3.2 vorstehend festgehaltenen Beträge unter solidarischer Haftbarkeit mit C.________. 6. Es wird festgestellt, dass der unter Ziff. A.I.3.1. rechtskräftig zur Bezahlung auferlegte Schadenersatz von CHF 2‘118.85 durch A.________ im Betrag von CHF 1‘918.85 zzgl. 5% Zins seit dem 10.5.2016 an den Kanton Bern, Gesundheits- und Fürsorgedirektion, Kantonales Sozialamt, zu bezahlen ist. 7. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: