2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 300.00 für das Widerrufsverfahren werden A.________ auferlegt. 3. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 300.00 für das Widerrufsverfahren werden zur Hauptsache geschlagen. IV. Bezüglich Zivilklagen wird A.________ in Anwendung der Art. 41, 45, 46, 47 und 50 OR sowie Art. 126, 418 Abs. 1 StPO verurteilt: 1. Zur Bezahlung von CHF 3‘950.00 Schadenersatz zuzüglich 5% Zins seit dem 27.11.2013 an die Privatklägerinnen E.________ und F.________.